Legal oder illegal? Stadt Ahlen steht nach Mops-Pfändung unter Druck

Ahlen/Wülfrath · Durfte die Stadt Ahlen die gepfändete Mops-Dame bei Ebay versteigern? Beim NRW-Heimatministerium sagt man, dass im Umgang mit Lebewesen von Behördenseite grundsätzlich mehr Fingerspitzengefühl gefragt sei.

 Die neue Eigentümerin Michaela Jordan aus Wülfrath mit Mops Wilma, der von der Stadt Ahlen gepfändet und bei Ebay verkauft wurde.

Die neue Eigentümerin Michaela Jordan aus Wülfrath mit Mops Wilma, der von der Stadt Ahlen gepfändet und bei Ebay verkauft wurde.

Foto: Mikko Schümmelfeder

In der Affäre um den von der Stadt Ahlen gepfändeten und im Internet verkauften Mops gerät die Stadtverwaltung weiter unter Druck. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke wirft der Stadt in einem im Internet veröffentlichten Beitrag gleich zweifachen Rechtsbruch vor. Zum einen sei die Pfändung der Mopsdame „wohl unzulässig“ gewesen, außerdem hätte das Tier der Internetversteigerungsverordnung NRW zufolge nicht bei Ebay Kleinanzeigen verkauft werden dürfen – sondern über das landeseigene Portal justiz-auktion.de.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch das NRW-Innenministerium. „Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar grundsätzlich auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Readktion mit. Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen, sagte sie. Und auf einem privaten Ebay-Account hätte der Hund auch nicht angeboten werden dürfen. Gepfändete Sachen seien auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern. Dafür gebe es bestimmte Formalien „Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem privatem Ebay Account erfüllt diese Voraussetzungen nicht“, betonte die Sprecherin.

Die Stadt Ahlen weist die Vorwürfe zurück. Sprecher Frank Merschhaus sagte unserer Redaktion, dass „nach hiesiger Auffassung nicht zwingend versteigert werden“ müsse, sondern auch verkauft werden dürfe. Zudem sei das Portal justiz-auktion.de vor allem für die Justizbehörden des Landes da, also Gerichte, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsbehörden. Kommunalbehörden könnten dort versteigern, müssten es aber nicht. Vielmehr nutzten viele die Plattform zoll-auktion.de, bei der aber keine lebenden Tiere verkauft werden dürften. Das wiederum sei bei Ebay allerdings legal.

Der Fall von Mops Edda, der inzwischen als Wilma bei Michaela Jordan in Wülfrath lebt, macht mittlerweile weltweit Schlagzeilen. In den USA berichteten zum Beispiel die „New York Times“ und die „Washington Post“ über das Schicksal der Mops-Dame. Die Stadt Ahlen hatte den Hund einer hoch verschuldeten Familie gepfändet, die unter anderem die Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Danach hatte ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Tier über Ebay Kleinanzeigen an Jordan verkauft

Ein Sprecher des NRW-Ministeriums für Heimat und Kommunales erklärte unabhängig von dem Fall: „Nicht alles, was rechtlich möglich erscheint, ist tatsächlich in der Praxis geboten. Das gilt vor allem für den erforderlichen behutsamen Umgang mit Lebewesen. Da ist Fingerspitzengefühl gefragt.“

Solmecke zufolge ist es zwar in Ausnahmefällen möglich, auch Haustiere zu pfänden, wenn das Tier einen hohen Wert hat. Allerdings muss es eine Interessenabwägung zwischen Gläubiger und Schuldner geben. In diesem Fall handele es sich bei der Entscheidung, der Familie den Hund wegzunehmen, aber um „unzumutbare Härte“.

Außerdem habe die Stadt Ahlen das Tier laut Solmecke nicht in den Ebay-Kleinanzeigen verkaufen dürfen. Stattdessen müssten gepfändete Gegenstände versteigert werden. Im Internet dürfe das nach der Internetversteigerungsverordnung NRW nur über die Webseite www.justiz-auktion.de erfolgen.

Auch der Deutsche Tierschutzbund kritisiert das Vorgehen der Stadt Ahlen. Tiere seien keine Gegenstände, sondern Lebewesen und in ihren Familien verankert, sagte Sprecherin Lea Schmitz. „Das Tier, seine Bedürfnisse und sein Wohlergehen wurden hier vollkommen außen vor gelassen.“ Entferne man einen Hund aus seinem gewohnten Umfeld, sei das für das Tier genauso schmerzhaft wie für die Besitzer. Aus Tierschutzsicht sei der Handel mit Tieren über Internetplattformen absolut abzulehnen. Das Tier werde zur Ware degradiert.

Die Stadtverwaltung soll das Tier bei Ebay als „kerngesund“ angepriesen haben. Da Jordan zufolge inzwischen aber Tierarztkosten von mehr als 2500 Euro angefallen sind, hat sie Klage gegen die Stadt eingereicht. Diese will abwarten, bis die Klage eingegangen ist, ehe man sich dazu äußern will.

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